Task Force Lungenkrebsfrüherkennung (LCS)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 1. Juli 2024 ist die Lungenkrebsfrüherkennungsverordnung (LuKrFrühErkV) in Kraft getreten, die es ermöglicht, starken Raucherinnen und Rauchern im Alter zwischen 50 und 75 Jahren jährliche low-dose-CT-Untersuchungen des Thorax zur Früherkennung von Lungenkrebs anzubieten.
Laut G-BA-Beschluss ist ein Beginn für April 2026 vorgesehen.
Eingeschlossen werden können Personen
- die 50 bis 75 Jahr alt sind
- mit einem Zigarettenkonsum von
- mindestens 25 Jahren,
- mindestens 15 Packungsjahren
- einen Rauchstopp weniger als zehn Jahre
- deren letzte CT-Untersuchung der Lunge mindestens zwölf Monate zurückliegt,
- die eine entsprechendes medizinischen Eignungsprofil aufweisen
Um Teilnehmende einschließen bzw. die CT-Untersuchungen auswerten zu können, sieht die Lungenkrebsfrüherkennungsverordnung (LuKrFrühErkV) eine Qualifikation für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte vor.
Für Radiologinnen und Radiologen wird hierfür der Kurs zur „Q2-Zusatzqualifizierung Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-CT“ durch die AG Thorax der DRG angeboten.